NZZ, 3.1.1999

 


 

Manna und eine "Kröte" für Parteien

Vernehmlassung zu Parteienförderungsgesetz in Baselland

 

Seit 1987 besteht im Kanton Basel-Landschaft ein Verfassungsauftrag zur Parteienförderung. Der Parteienartikel der damals in Kraft getretenen neuen Kantonsverfassung umschreibt einerseits die Aufgaben der politischen Parteien (Mitwirkung bei der Meinungs- und Willensbildung des Volkes) und hält anderseits fest, dass der Staat die Parteien bei der Erfüllung dieser Aufgabe "fördert". Diese Förderung erfolgte bisher nur indirekt und sehr rudimentär, etwa über Entschädigungen der Fraktionen im Landrat und Steuerabzüge für Zuwendungen an Parteien.

Nun will die Regierung mit der Parteienförderung Ernst machen. Parteien in Baselland sollen künftig vom Staat direkt subventioniert werden. Die Regierung hat einen Entwurf für ein Parteienförderungsgesetz in die Vernehmlassung geschickt, der die Ausrichtung finanzieller Beiträge an die Parteien regelt. Dabei liess sich die Regierung nicht von Wallis und Genf, den beiden bisher einzigen Kantonen mit direkter Parteienfinanzierung, inspirieren, sondern schlägt ein eigenständiges System vor.

Zwei Franken pro Wähler

In Baselland sollen die Parteien Zuschüsse erhalten, die sich nach ihrer Wählerzahl bei der letzten Landratswahl richten. Anspruch haben aber nur Parteien, die an den beiden vorangegangenen Wahlen des Kantonsparlaments in mindestens vier der zwölf Wahlkreise teilgenommen haben. Pro Wähler und Jahr sollen den Parteien 2 Franken ausgerichtet werden; Gruppierungen mit weniger als 500 Wählern hätten mangels politischer Bedeutung keinen Anspruch auf diese Subvention. Wegen des Kandidatenstimmen-Systems, bei dem die Wähler ihre Stimmkraft auf verschiedene Parteien verteilen können, muss die Wählerzahl mathematisch ermittelt werden. Bei den letzten Landratswahlen wurde eine Gesamtwählerzahl von 56 684 errechnet. Bis zu den nächsten Wahlen im Jahre 2003 müsste der Kanton für die Subventionierung der Parteien demnach jährlich 113 368 Franken aufwenden. Mit 14 082 Wählern hätte die SP als stärkste Partei Anspruch auf 28 164 Franken, die FDP bekäme 26 726, die SVP 18 024, die CVP 14 694, die Schweizer Demokraten 11 970, die Grünen 8088 und die EVP 5702 Franken pro Jahr.

Öffentliche Kontrolle der Parteikassen

Die Ausrichtung der Beiträge würde allerdings mit der Auflage verbunden, dass die Parteien über Herkunft und Verwendung ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft abzulegen hätten, indem sie ihre Jahresrechnung dem Landrat zur Kenntnis bringen müssten. Diese Pflicht zur Offenlegung der Einnahmen und Ausgaben ist schon in der Verfassung verankert. An ihr gibt es also kaum etwas zu rütteln, auch wenn es sich um eine "Kröte" handelt, die zu schlucken den Parteien Mühe bereiten dürfte.

Obschon die Finanzbeschaffung immer schwieriger wird und der für seine Partei in Aussicht stehende Beitrag "substantiell" wäre, kommt FDP- Kantonalpräsident Udo Spornitz zum Schluss, dass angesichts der Auflagen und auch aus grundsätzlichen liberalen Überlegungen auf ein solches Gesetz "gescheiter zu verzichten" sei. Parteien sollten seiner Auffassung nach nicht vom Staat abhängig werden und "ihre Selbständigkeit nicht verkaufen". Diese Gefahr sieht SP-Kantonalpräsident Erich Nussbaumer angesichts der von der Regierung vorgeschlagenen Ansätze nicht. Für ihn entspricht die Stossrichtung des Entwurfes dem Verfassungsauftrag. Er erachtet es auch als selbstverständlich, dass beim Bezug von öffentlichen Geldern Rechenschaft abzulegen ist. Dass dies im Landrat geschehen soll, ist für ihn "nicht zwingend"; er könnte sich auch eine diskretere Prüfung durch die kantonale Finanzkontrolle vorstellen.

Ob es in Baselland in Sachen Parteienfinanzierung durch den Staat zu einer Grundsatzdebatte kommen wird, bleibt abzuwarten. Angesichts der chronischen Ebbe in den Parteikassen ist eher davon auszugehen, dass die verlockende Aussicht auf staatliches Manna stärker wiegt als grundsätzliche Einwände.

 


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