NZZ, 30.12.1997 (Manuskript)

 


 

Für eine staatliche Parteienfinanzierung

Professionalisierung ermöglicht aktivere Mitgestaltung

Von Andreas Lander



In der Ausgabe Nr. 270 vom 20. November 1997 äussert sich der St. Galler FDP-Nationalrat Peter Weigelt als Mitglied der nationalrätlichen Verfassungskommission kritisch über die im Artikel 127a des Verfassungsentwurfs 1996 offengelassene Option für eine staatliche Finanzierung der Parteien. Insbesondere wendet sich der Autor gegen jede Form der Unterstützung, die sich am parteienmässigen Status quo orientiert und verhindert, dass sich das Parteiensystem dem gesellschaftlichen Wandel anpasst. Soweit mag man Weigelt zustimmen. Es stellt sich in der Tat die Frage, wie und in welchem Ausmass die Parteien finanziert werden sollen. Dass aber die politischen Parteien über kurz oder lang auch in der Schweiz stärker vom Staat unterstützt werden müssen, steht - wie im folgenden argumentiert werden soll - ausser Zweifel.

Staatliche Parteienfinanzierung - ein Dauerbrenner

Während in den meisten europäischen Ländern der Staat in den 1960er und 1970er Jahren dazu übergegangen ist, die politischen Parteien finanziell zu unterstützen, kommt in der Schweiz die staatliche Parteienfinanzierung zwar regelmässig zur Sprache, ohne dass bis anhin eine befriedigende Lösung gefunden werden konnte.

Bereits Ende der 1960er Jahre forderte die "Motion Schürmann" eine gesetzliche Regelung und damit auch eine Finanzierung des Parteiwesens. Dieser Vorstoss führte zwar 1972 zur Einführung der Fraktionsentschädigungen, die Verankerung der Parteien in der Verfassung und eine allgemeine Parteienfinanzierung scheiterte jedoch nicht zuletzt auch am Widerstand der bürgerlichen Parteien. Anfangs der 1980er Jahre griff SP-Nationalrat Helmut Hubacher mit einer Einzelinitiative die Frage der Parteienfinanzierung wieder auf. Auch sein Vorstoss wurde abgelehnt, hatte jedoch zur Folge, dass der Bundesrat einen Bericht zur Parteienfinanzierung ausarbeiten liess. Die zuständige Kommission befürwortete als realisierbare Sofortmassnahme eine Erhöhung der Fraktionsbeiträge, eine Forderung, die auch von den Generalsekretariaten der vier Bundesratsparteien unterstützt wurde und der keine allzu grossen Widerstände entgegengebracht wurden.

Einigkeit bestand in der nationalrätlichen Kommission auch darüber, dass der Bund in Zukunft die Arbeit der Parteien besser finanziell unterstützen sollte. Dabei hatte die Kommission in erster Linie einen direkten Beitrag an die Wahlkampfkosten der Parteien im Auge. Als weitere Stützungsmassnahmen wurden gefordert: der kostenlose Versand von Wahlprospekten durch die Kantone, die unentgeltliche Abgabe von amtlichen Wahlzetteln an die Parteien, niedrigere Posttaxen für unadressierte Drucksachen von Parteien und den erleichterten Zugang zu Datenbanken und Dienstleistungen des Bundes.

Seither sind fast 10 Jahre vergangen. Einzig die Fraktionsbeiträge wurden 1993 in einem weiteren Schritt auf den immer noch relativ bescheidenen Betrag von insgesamt etwas mehr als 3 Mio. Franken aufgestockt. Für die weiterreichenderen Massnahmen fehlen heute nach wie vor die verfassungsrechtlichen Grundlagen. Es ist deshalb von grosser Bedeutung, dass mit der Verfassungsrevision einer zukünftigen Lösung des Problems keine Hindernisse in den Weg gelegt werden.

Argumente pro und contra

Gegen eine staatliche Parteienfinanzierung wenden sich in der Regel die Vertreter der bürgerlichen Parteien, wobei sich in jüngeren Jahren auch in diesen Kreisen, namentlich die ehemaligen Generalsekretäre von CVP und FDP, für eine staatliche Finanzierung stark gemacht haben. Hauptargument ist das Schreckgespenst eines Parteienstaates mit unzählbaren Parteifunktionären, welche sich, vor allem auf ihren eigenen Vorteil bedacht, zusehends von ihrer Basis in der Bevölkerung entfernen. Ultra-Liberale argumentieren, dass letztlich der politische Markt dafür sorge, welche "Ideen" und Gruppierungen (es müssen nicht immer Parteien sein) unterstützt werden und welche nicht.

Abgelehnt wird die staatliche Finanzierung der Parteien teilweise auch deshalb, weil vielfach damit - als Gegenleistung - die "Offenlegung" der Parteifinanzen und das Führen von "Spendenbüchern" verknüpft wird. Die Stimmberechtigen sollen, so argumentieren die Befürworter einer Offenlegung - in der Lage sein, sich über die wirtschaftliche Abhängigkeit der Parteien ein Bild zu machen. Dieses Anliegen kommt vor allem von den Linken, die den bürgerlichen Parteien vorwerfen, in erheblichem Masse und für die Wählerschaft nicht ersichtlich von finanzkräftigen wirtschaftlichen Interessen unterstützt zu werden, welche einen wesentlichen Einfluss auf die politische Linie nehmen.

Befürworter einer staatliche Parteienfinanzierung gehen davon aus, dass die Ressourcen in der Gesellschaft ungleich verteilt sind und dass, nicht zuletzt auch weil keine vollständige Transparenz herrscht, der politische Markt nicht funktioniert. Sie machen geltend, dass nur mit einer staatlichen Parteienfinanzierung ein "gerechter" politischer Wettbewerb geschaffen werden kann. Kleinere und oppositionelle politische Gruppierungen, die über keine Beziehungen zu finanzkräftigen Kreisen verfügen, müssen mit einer staatlichen Finanzierung besser gestellt werden.

Ein weiteres Argument für eine staatliche Parteienfinanzierung ist zudem die geringere Abhängigkeit der Parteien von Spenden, was sie vor Korruption schützen soll. Zumindest dieser letzten Aussage fehlt allerdings die empirische Evidenz. So zeigt etwa die Geschichte, dass es in Deutschland trotz ausgebauter Parteienfinanzierung immer wieder zu Parteispendenaffären gekommen ist.

Stellung und Funktion der politischen Parteien

Die Diskussionen um eine staatliche Parteienfinanzierung sind in der Schweiz allzu lange auf einer grundsätzlichen Ebene und mit staatsrechtlichen Argumenten geführt worden. Darob sind die konkreten Aufgaben und Funktionen der Parteien in Vergessenheit geraten. Im Mittelpunkt steht heute wohl kaum mehr der Grundsatzentscheid, ob Parteien vom Staat überhaupt finanziert werden sollen oder nicht. Politische Parteien erfüllen in Demokratien anerkanntermassen wichtige Funktionen. Diese Leistungen haben ihren Preis und die Parteien sind nicht mehr in der Lage, vollumfänglich selbst dafür aufzukommen. Heute stellt sich die Frage, auf welche Art und in welchem Ausmass Parteien unterstützt werden müssen. Hierzu bietet sich eine ganze Palette von Finanzierungsmöglichkeiten an und es bestehen vor allem auch wichtige graduelle Unterschiede. Fraktionsbeiträge oder die Rückerstattung von Wahlkampfkosten haben nicht dieselben Auswirkungen auf das Funktionieren der Parteien.

Ausgangspunkt für eine fundierte Diskussion muss die Stellung der Schweizer Parteien in Politik und Gesellschaft und die an sie gestellten Ansprüche und Erwartungen sein. Vor allem die nationalen Parteien sind was ihre Organisationsstruktur und ihre Ressourcen anbelangt, ausgesprochen schwach dotiert. Diese Schwäche ist nicht konjunkturell bedingt, sondern hat strukturelle Ursachen und liegt teilweise in der Kleinheit des Landes und vor allem in seinem föderalistischen Aufbau begründet. Die vier Bundesratsparteien haben zusammen ein Jahresbudget von nicht einmal 10 Mio. Franken. Das ist beispielsweise deutlich weniger als Greenpeace jährlich an Spendengelder budgetiert. Auf den Generalsekretariaten der vier Bundesratsparteien beschäftigen sich zwischen 3 und 8 Personen professionell mit Politik. Bei diesen Dimensionen müsste es eigentlich erstaunen, wieviel die Schweizer Parteien überhaupt zu leisten in der Lage sind. Der Grossteil der politischen Arbeit wird allerdings hierzulande von den Parlamentarierinnen und Parlamentarier gemacht, welche jedoch nicht nur ihre Parteien, sondern auch ihren Kanton und andere Interessengruppen vertreten.

Eine direkte Folge dieses Ressourcenmangels ist, dass die Parteien als Organisationen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - heute kaum in der Lage sind, die Politik aktiv mitzugestalten und in Sachfragen kompetent aufzutreten. Die Massenmedien schneller und professioneller, sie bestimmen die politische Agenda, liefern die Hintergrundinformationen und organisieren die Meinungsbildung. Versuche, den Parteien auch noch die Rekrutierungsfunktion abzunehmen, bleiben bis anhin auf das "portieren" von potentielle Kandidatinnen und Kandidaten im Vorfeld von Bundesratswahlen beschränkt.

Es ist äusserst inkonsequent gleichzeitig die "Krise der Parteien" zu beklagen, ihnen den Verlust an "Themenführerschaft" anzukreiden und konstant zu verhindern, dass sie einen minimalen Grad an Professionalisierung erreichen. Die politischen Parteien leben buchstäblich von der Hand in den Mund und haben zu wenig Ressourcen, grundlegendere inhaltliche Auseinandersetzungen zu führen und Themen seriös vorzubereiten. So wird die Politik bestimmt durch zufällig beigezogene Ergebnisse aus wissenschaftlichen Studien und übers Internet bezogene Kurztabellen. Dies schadet der Qualität der politischen Arbeit und vor allem auch dem Vertrauen in die Parteien. Ohne zusätzliche Mittel ist das Image der Parteien kaum zu verbessern.

Parteienfinanzierung ist nicht gleich Parteienfinanzierung

Bedauerlicherweise sind jedoch gerade diejenigen Formen der Parteienfinanzierung, die in der Vergangenheit diskutiert wurden, kaum dazu geeignet, die Parteien als solche zu stärken. Die Finanzierung der Fraktion mag zwar die Qualität der parlamentarischen Arbeit verbessern, direkt gefördert werden die Parteien jedoch nur bedingt. Die Fraktionen beschäftigen sich mit der Alltagspolitik, die Erarbeitung wegweisender politische Konzepte und grundlegendere Auseinandersetzungen sind hier zweitrangig. Auch die Erhöhung der Entschädigung an die Parlamentarier kommt nur beschränkt den Parteien zugute. Die Rückerstattung der Wahlkampfkosten schliesslich erhöht in erster Linie die Geldsumme, die für Werbeaktionen zur Verfügung steht. Hiervon würde die Werbewirtschaft profitieren. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass durchaus auch eine Plafonierung der Ausgaben sinnvoll sein kann.

Will man das angeschlagene Image der politischen Parteien bekämpfen, will man ihre Sachkompetenz erhöhen, so muss eine echte Parteienfinanzierung darauf abzielen, die Qualität der Parteiarbeit zu steigern. Das heisst, den nationalen Parteiorganisationen müssen Ressourcen eröffnet werden, die eine kompetente Auseinandersetzung mit komplexen politischen Themen ermöglichen. Dies könnte beispielsweise über die Finanzierung von wissenschaftlicher Expertise und über den erleichterten Zugriff auf Informationen aus der Verwaltung geschehen. Eine Minimalausstattung an politisch qualifiziertem Personal auf den nationalen Parteisekretariaten gehört ebenfalls zu den Grundvoraussetzungen. Die Angst vor einem "Herr von Parteifunktionären" ist in der Schweiz unberechtigt, davon sind wir noch Lichtjahre entfernt.


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