NZZ, 11.1.2000

 


 

Mehr Qualität durch Parteienfinanzierung?

Staatliche Zuschüsse an politische Parteien als Dauerthema

 

Während in umliegenden Ländern angesichts nicht ausgewiesener Parteispenden um das Vertrauen der Bürger in die Politik gebangt wird, macht hierzulande die Finanzierung politischer Parteien über Zuschüsse Dritter primär den davon weniger begünstigten Parteien Probleme. Eine staatliche Subventionierung liesse die Parteien ihre demokratischen Funktionen allerdings kaum besser wahrnehmen.

se. Dass die politischen Parteien für das Funktionieren der Demokratie von zentraler Bedeutung sind, ist allgemein anerkannt. Während allerdings sportliche und kulturelle Vereinigungen für ihre gesellschaftlich erwünschte Tätigkeit vom Bund unterstützt werden, finanzieren sich die politischen Parteien in der Schweiz selbst. Dies lässt seit den sechziger Jahren regelmässig Diskussionen um eine staatliche Parteienförderung aufkommen. In einem Bericht des Bundesrates von 1988 über die Parteienförderung in der Schweiz sind bestehende, indirekte Förderungsmassnahmen auf nationaler Ebene aufgelistet, so etwa die Verbilligung von Posttarifen, die steuerliche Begünstigung von Parteispenden oder die Bereitstellung von Sendezeit in den konzessionierten elektronischen Medien.

Direkte Parteienfinanzierung umstritten

Im Gegensatz zu den meisten umliegenden Ländern kennt die Schweiz keine direkte Parteienfinanzierung auf Bundesebene. Seit 1972 werden zwar Zuschüsse von seiten der öffentlichen Hand ausbezahlt, diese richten sich aber nicht an die Parteien als ideologische Interessenvertretungen, sondern an die Fraktionen als Organe der Bundesversammlung. Direkte Zuschüsse aus der Bundeskasse wurden bisher vor allem von seiten der Kantonalparteien skeptisch aufgenommen. Diese befürchten eine Zentralisierung der nationalen Parteien und damit verbunden die Entfremdung von der parteipolitischen Basis. Auch wäre eine staatliche Parteienfinanzierung mit einer Offenlegungspflicht der Einnahmen verbunden.

Auf Ebene der Kantone kennen bisher nur das Wallis und Genf die direkte Parteienfinanzierung, In Baselland wurde ein entsprechender Entwurf jüngst in die Vernehmlassung geschickt (vgl. NZZ 4. 1. 00). Daneben findet sich in den einzelnen Kantonen eine breite Palette von indirekten Förderungsmassnahmen, so können etwa die Parteien in Genf bei Wahlen unentgeltlich Werbeflächen in Anspruch nehmen. Fraktionsbeiträge, Zuschüsse an Druck- und Versandkosten bei Wahlen und Steuervergünstigungen sind weitere Förderungsmassnahmen in den Kantonen.

Was kostet Parteipolitik in der Schweiz?

Die auf Grund der föderalistischen Parteistruktur komplexen Einnahmen- und Ausgabenposten der Schweizer Parteien lassen sich nicht einfach entschlüsseln. Die Parteien sind nicht verpflichtet, ihre Einnahmequellen offenzulegen. Allerdings tun sie dies gelegentlich freiwillig, zumindest was die Anteile von Zuwendungen Dritter an den Gesamteinnahmen betrifft. In einem bisher unveröffentlichten Bericht zeigen die beiden Berner Politologen Andreas Ladner und Michael Brändle, dass die Einnahmen der SPS zu einem grossen Teil aus Mitgliederbeiträgen und Abgaben von Mandatsträgern (‚Parteisteuerné) bestehen, während bei den bürgerlichen Bundesratsparteien der Anteil freiwilliger Spenden Dritter an den Gesamteinnahmen zwischen vierzig und sechzig Prozent ausmacht. Bei den Kantonalparteien liegt dieser Anteil allerdings wesentlich tiefer. In Nicht-Wahljahren liegt der Anteil freiwilliger Spenden von Nichtmitgliedern an den Gesamteinnahmen der Kantonalparteien der FDP, der CVP, der SVP und der SPS bei durchschnittlich lediglich rund sieben Prozent.

Obwohl der Proporz in der Schweiz die Existenz der Parteien de facto voraussetzt, dauerte es rund achtzig Jahre, bis die Parteien in der neuen Bundesverfassung von 1999 überhaupt erstmals ausdrücklich Erwähnung fanden. Zwar liess sich ein von linker Seite verlangter ausdrücklicher Verfassungsauftrag für eine staatliche Parteienförderung in der neuen Bundesverfassung nicht durchsetzen, immerhin gibt BV Art. 137 neu dem Bund grundsätzlich die Kompetenz, ein Parteienförderungsgesetz zu erlassen. Die Frage nach der Notwendigkeit einer staatlichen Parteienfinanzierung ist allerdings umstritten. Seitens der Befürworter verspricht man sich eine Professionalisierung der Parteien und damit eine Qualitätsverbesserung der Schweizer Politik. Zudem, so ein wichtiges Argument, würde die Abhängigkeit der Parteien von Interessenorganisationen und privaten Unternehmen weniger ins Gewicht fallen. Die im Wahljahr 1999 von seiten einer Grossbank (CS) zur Disziplinierung verfügte Aussetzung von Subventionen an die FDP und die SVP gab diesem Argument neuen Auftrieb.

Einfluss privater Interessen zugelassen

Gerade diese Subventionssperre, aber auch die Spendenaffären in Deutschland legen offen, dass politische Parteien durchaus nicht nur gemeinnützige Ziele verfolgen. (Diese Auffassung vertritt übrigens - ebenfalls aus eigennützigen Motiven - auch die eidgenössische Steuerverwaltung.) Das politische Milizsystem der Schweiz und die Möglichkeit der direkten Einflussnahme von Volk und Verbänden auf politische Sachgeschäfte lässt privates Mitmischeln in der Politik ausdrücklich zu, ja fördert dieses sogar verfassungsmässig. Der Einfluss wirtschaftlicher Interessen, der sich vor allem in Abstimmungskämpfen bemerkbar macht, bliebe von einer staatlichen Subventionierung der Parteien unberührt.

Dass die politischen Parteien eine unersetzliche Rolle für die politische Willensbildung ausüben, heisst nicht unbedingt, dass sie diese Funktion über eine Förderung mit öffentlichen Mitteln besser wahrnehmen könnten. Dieser Nachweis wurde bisher nicht erbracht und lässt sich auch kaum aus den Erfahrungen in anderen Ländern ableiten. Der föderalistische Aufbau des Schweizer Parteiensystems sorgt für Bürgernähe, die durch eine zentralistischere Struktur gefährdet wäre. Zwar wäre eine Offenlegung von Parteispenden bei Sachabstimmungen zur Information der Bürger ein durchaus wünschenswerter Nebeneffekt einer staatlichen Parteienförderung. Bevor man aber unbesehen die Modelle staatlicher Parteienfinanzierung in umliegenden Ländern kopiert, wäre zunächst vielleicht einmal abzuklären, was der bisherige Weg über die Fraktionsbeiträge an Qualitätssteigerung gebracht hat.

 


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